(BIAJ) Ein Blick auf den Übergang von bei den Agenturen für Arbeit und Jobcentern gemeldeten Bewerberinnen (w) und Bewerber (m) für Berufsausbildungsstellen in den Berichtsjahren 2016/17 bis 2022/23 in sozialversicherungspflichtige Ausbildung – drei Monate, 12 Monate und 24 Monate nach Ende des jeweiligen Berichtsjahres in der Bundesrepublik Deutschland (DE) in Bremen (Land), Hamburg, Berlin und Bayern Siehe hier: Download_BIAJ20240830a (PDF:10 Seiten - insgesamt: Seite 2-4; Frauen: Seite 5-7; Männer: Seite 8-10 – Auszug: "drei Monate nach Ende des Berichtsjahres", Seite 2 von 10 unten)
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