(BIAJ) Die Ausgaben des Bundes für Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG). (BIAJ-Tabelle unten) Das in den Bundeshaushalten 2009 bis 2017 und im Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2018 veranschlagte Soll (Spalte 1) und das Ist in den Haushaltsjahren 2009 bis 2016 (Spalte 2). Seit 2012 sind die Ist-Ausgaben immer kleiner als das veranschlagte Ausgaben-Soll. Für das Haushaltsjahr 2018 sind im Regierungsentwurf des Bundeshaushalts vom 28. Juni 2017 weniger Ausgaben für das Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz veranschlagt (540 Millionen Euro) als in 2016 vom Bund ausgegeben wurden (573,6 Millionen Euro). Gemäß § 32 WoGG erstattet der Bund den Ländern die Hälfte der jeweiligen Wohngeld-Auszahlungen nach dem Wohngeldgesetz. (Anm.: Zum recherischen Ausgaben-Ist der Länder siehe Spalte 5)
Anmerkung vom 10. August 2017. Zum Wohngeld (WoGG) in Bremen und Bremerhaven (Ausgaben und Einnahmen) siehe hier: http://biaj.de/archiv-materialien/955-wohngeld-nach-dem-wohngeldgesetz-in-bremen-und-bremerhaven-ausgaben-und-einnahmen-2009-2019.html.