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Jobcenter: „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) – Januar 2019 bis März 2023

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(BIAJ) Von den Jobcentern gE („gemeinsame Einrichtungen“ von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen) wurden für das zum 1. Januar 2019 in das SGB II neu eingefügte Regelinstrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) in den 12 Monaten von April 2022 bis März 2023 insgesamt 722,5 Millionen Euro ausgegeben - 523,9 Millionen Euro (72,5 Prozent) aus den Bundesmitteln, die den Jobcentern für die Finanzierung für „Leistungen zur Eingliede­rung nach dem SGB II“ zugeteilt wurden, und 198,7 Millionen Euro (27,5 Prozent) aus dem sog. Passiv-Aktiv-Transfer (PAT). Im Vergleich mit den Ausgaben in den 12 Monaten von April 2021 bis März 2022 wurden von den Jobcentern gE insgesamt 9,1 Millionen Euro weniger für „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ ausgegeben. Minderausgaben aus den „Eingliederungsmitteln“ in Höhe von 22,7 Millionen Euro standen Mehrausgaben aus dem PAT in Höhe von 13,6 Millionen Euro gegenüber. (siehe BIAJ-Tabelle A auf Seite 2, Spalten 1, 2 und 4 und BIAJ-Tabelle 1 von 7, Seite 4)

Ein Vergleich der Ausgaben der Jobcenter gE für „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) im ersten Quartal 2023 mit den entsprechenden Ausgaben im ersten Quartal 2022 zeigt den bisherigen Effekt der Erhöhung der PAT-Pau­schalen zum 1. Januar 2023. (siehe BIAJ-Tab. B, Seite 2)

2023 04 26 teilhabe am arbeitsmarkt 16i sgb2 ausgaben jobcenter ge 012019 032023 

Im Jahr 2022* wurden von den Jobcentern gE insgesamt durchschnittlich 32.534 Arbeitsverhältnisse gemäß § 16i SGB II gefördert („TN-Bestand“; incl. Jobcenter zkT 41.255). Die durchschnittlichen Ausgaben pro Arbeitsverhältnis und Monat („Ausgaben pro TN/Monat“) betrugen 1.847 Euro – in Westdeutschland 1.909 Euro und in Ostdeutsch­land 1.717 Euro. In den Ländern reichten diese durchschnittlichen Ausgaben von 2.013 Euro pro Monat in Nordrhein-Westfalen (NW) bis 1.578 Euro in Sachsen (SN).

Nachrichtlich: Durchschnittlicher TN-Bestand in den Jahren 2019 bis 2022 im Vergleich zum durchschnittlichen Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) in den einzelnen Jobcentern („gemeinsame Einrich­tungen“ und „zugelassene kommunale Träger“ – gE und zkT) – siehe BIAJ-Tabelle D im Anhang (Seite 11 bis 25)

Die gesamten BIAJ-Materialien vom 26. April 2023 (zwei Text- und sieben Tabellenseiten) finden Sie hier: Download_BIAJ20230426 (PDF: 25 Seiten incl. Anhang zu den durchschnittlichen TN-Beständen 2019-2022 auf Jobcenterebene auf Seite 11 bis 25)
* Die endgültigen Bestandsdaten für die Monate Januar bis März 2023 lagen bei Redaktionsschluss noch nicht vor.



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