(BIAJ) Unkommentierte BIAJ-Abbildungen und -Tabellen zur Entwicklung der Zahl der Fälle, in denen Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz ((Unterhaltsvorschuss oder Unterhaltsausfallleistung)) gezahlt wurden - nach Alter der Leistungsberechtigten (Kinder im Alter von 0 bis 17 Jahre) in der Bundesrepublik Deutschland und in den Bundesländern von 2017 bis 2021/22. Die BIAJ-Materialien vom 21. März 2023 finden Sie hier - aus technischen Gründen in zwei Teilen: Download_BIAJ20230321_1 (PDF: Seite 1 bis 7 von 17) und Download_BIAJ20230321_2 (PDF: Seite 8 bis 17 von 17)
Ende 2021 wurden für 833.222 der insgesamt 13,863 Millionen Kinder im Alter von unter 18 Jahren in der Bundesrepublik Deutschland (DE) Unterhaltskeistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz gezahlt, d.h. für 60 von 1.000 Kindern (6,0 Prozent der Kinder). In den Bundesländern reichte diese Quote (dieser Anteil an den Kindern im Alter von unter 18 Jahren) am 31.12.2021 von 37 von 1.000 in Baden-Württemberg (BW) und 39 von 1.000 in Bayern (BY) bis 110 von 1.000 im Land Bremen (HB) und 116 von 1.000 in Mecklenburg-Vorpommern (MV).
Anmerkung: Die vier Länder mit niedrigsten Arbeitslosenquoten sind zugleich die einzigen Länder, in denen der Anteil der Kinder, für die Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz gezahlt wurde, unter dem Bundesdurchschnitt liegt. (siehe u.a. Abbildung 3- und 4-2021 auf Seite 3 und Abbildung auf Seite 17)
Auszüge (zwei von 20 Abbildungen zum Unterhaltsvorschuss 2017 bis 2021) unten:
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Unterhaltsvorschuss: Fälle (Kinder 0-17) im Ländervergleich 2017 bis 2021/22
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