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Jobcenter 2023: Eingliederungsmittel nach Zuteilung der „Sondermittel für ukrainische Geflüchtete“

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(BIAJ) Nach Zuteilung der „Sondermittel ukrainischer Geflüchteter“ in Höhe von 100 Millionen Euro (1) sind den Jobcentern Bundesmittel in Höhe von insgesamt 4,698 Milliarden Euro für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ im Haushaltsjahr 2023 zugeteilt - 309 Millionen Euro (6,2 Prozent) weniger als im Vorjahr 2022. (2)

Wie sich die Verteilung der Bundesmittel für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ für die einzelnen Jobcenter 2023 und im Vergleich zum Vorjahr 2022 darstellt ist der BIAJ-Tabelle entnehmen. Siehe hier: Download_BIAJ20230228 (PDF: 8 Seiten; Auszug – Seite 1 von 8 unten)


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