(BIAJ) Vorbemerkung: Die Entwicklung der „Anerkennungsquote“ (1) und der „Gesamtschutzquote“ (2) driften seit Anfang 2022 immer weiter auseinander. Die „Gesamtschutzquote“ stieg bis Januar 2023 (Februar 2022 bis Januar 2023) auf 56,4 Prozent. Die „Anerkennungsquote“ sank bis Januar 2023 (Februar 2022 bis Januar 2023) auf 17,3 Prozent, die niedrigste „Anerkennungsquote“ im Untersuchungszeitraum seit 2014. (12-Monatsmaxium der „Anerkennungsquote“: 56,4 Prozent in den 12 Monaten von Mai 2015 bis April 2016 – so hoch wie „Gesamtschutzquote“ im Januar 2023!) Siehe dazu insbesondere die Abbildung 3 im PDF-Download auf Seite 5 oder unten. n
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