(BIAJ) Von den 301 Jobcentern gE ("gemeinsame Einrichtungen" von Kommunen und Bundesagentur für Arbeit) wurden von Januar bis September 2022 insgesamt 2,389 Milliarden Euro für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" ausgegeben (einschließlich von 140,3 Millionen Euro aus dem sog. "Passiv-Aktiv-Transfer"). Von den zugeteilten 3,836 Milliarden Euro für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" im Haushaltsjahr 2022 (ohne die Mittel aus dem "Passiv-Aktiv-Transfer") wurden von den Jobcentern gE von Januar bis September 2022 insgesamt 2,249 Milliarden Euro (58,6 Prozent) ausgegeben.
Weitere, differenzierte Informationen zu den Ausgaben für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ und zum "Passiv-Aktiv-Transfer" im Bund und in den Ländern (Jobcenter gE) von Januar bis September 2021 und 2022 finden Sie in den BIAJ-Materialien vom 14. Oktober 2022: Download_BIAJ20221014 (PDF: zwei Text- und 17 Tabellenseiten, jeweils eine für den Bund und die 16 Länder)*
* nach dem zum 1. Januar 2022 erfolgten Zusammenschluss von zwei Jobcentern (Wartburgkreis und Stadt Eisenach)