(BIAJ) Von den Jobcentern gE („gemeinsame Einrichtungen“ von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen) wurden für das zum 1. Januar 2019 in das SGB II neu eingefügte Regelinstrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) im Haushaltsjahr 2021 insgesamt 734,2 Millionen Euro ausgegeben - 551,7 Millionen Euro (75,1 Prozent) aus den Bundesmitteln, die den Jobcentern für die Finanzierung für „Leistungen zur Eingliederung“ (SGB II) zugeteilt wurden, und 182,5 Millionen Euro (24,9 Prozent) aus dem sog. Passiv-Aktiv-Transfer (PAT).