(BIAJ) „Die regionale Zuordnung aller durchgeführten Impfungen erfolgt anhand des Ortes der impfenden Stelle und nicht anhand des Wohnortes der geimpften Person.“ (Robert Koch Institut - RKI) In nahezu allen „Informationen“ über die im Ländervergleich bei weitem höchste „Impfquote im Land Bremen“, in Zeitungsartikeln (1), Talkshows usw., blieb diese Information sehr lange und bleibt z.T. noch immer unerwähnt. Die Begründung des RKI für die Berechnung „unechter Impfquoten“: „Nur die Angabe des Ortes der impfenden Stellen ist in allen Datenquellen enthalten …“. (siehe dazu u.a. den Vermerk „Warum die Impfquote im Land Bremen nicht (fast ganz) richtig berechnet werden kann“ vom 15.12.2021: Download_BIAJ20211215 mit Anhang – Auszüge aus Anhang: siehe unten)
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