(BIAJ) Im Haushaltsjahr 2021 wurden von den 302 Jobcentern gE („gemeinsame Einrichtungen“ von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen) insgesamt 3,104 Milliarden Euro für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ ausgegeben – 81,3 Prozent der den Jobcentern gE für diesen Zweck zugeteilten 3,817 Milliarden Euro. Im Vergleich zum Vorjahr 2020 wurde von den Jobcentern gE nominal 26,8 Millionen Euro (0,9 Prozent) mehr für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ ausgegeben. In den Ländern reichen die Veränderungsraten dieser Ausgaben der Jobcenter gE im Vorjahresvergleich (2021/2020) von +9,1 Prozent in Hessen (HE) bis -8,8 Prozent im Land Bremen (HB).
Die Mehrausgaben in Höhe von 26,8 Millionen Euro erhöhen sich auf 46,8 Millionen Euro, wenn die Mehrausgaben in Höhe von 21,1 Millionen Euro aus dem zum 1. Januar 2019 eingeführten sog. Passiv-Aktiv-Transfer (PAT) und die Minderausgaben bei den nicht im SGB II geregelten Bundesprogrammen in Höhe von 1,2 Millionen Euro berücksichtigt werden. (Rundungsdifferenz wg. Rundung auf 100.000 Euro)
Die BIAJ-Materialien vom 19. Januar 2022 mit Länderdaten (immer nur Jobenter gE) zu den Ausgabemitteln und Ausgaben (differenziert nach den einzelnen Leistungen) finden Sie hier: Download_BIAJ20220119. (PDF: 19 Seiten) Auszug: