(BIAJ) Von Januar bis Juli 2021 wurden 72.297 Asylerstanträge und 24.231 (in der BAMF-Geschäftsstatistik erfasste) Asylfolgeanträge gestellt – 16.541 (29,7 Prozent) mehr Asylerstanträge und 15.197 (168,2 Prozent) mehr Asylfolgeanträge als von Januar bis Juli 2020. (Spalte 8 und 9 in Tabelle 2, Seite 3). 15.244 (21,1 Prozent) der von Januar bis Juli 2021 gestellten 72.297 Erstanträge waren laut BAMF Anträge von in Deutschland geborenen Kindern im Alter von unter einem Jahr!
Entschieden wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) von Januar bis Juli 2021 insgesamt 60.292 Asylerstanträge und 30.927 Asylfolgeanträge (einschließlich vieler Asylanträge, die in der BAMF-Geschäftsstatistik nicht als gestellte Asylanträge erfasst wurden).
33.170 (36,4 Prozent) der insgesamt 91.219 Entscheidungen von Januar bis Juni 2021 waren „positive Entscheidungen“, darunter lediglich 17.416 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG). 38.552 (42,3 Prozent) der 91.219 Entscheidungen waren sogenannte „formelle Entscheidungen“ („sonstige Verfahrenserledigungen“), 62,1 Prozent mehr als von Januar bis Juli 2020.
Die Zahl der anhängigen Verfahren („noch nicht vom Bundesamt entschieden“) betrug Ende Juli 2021 70.274, 5.212 (8,0 Prozent) mehr als ein Monat zuvor und 27.543 (64,5 Prozent) mehr als im Juli 2020.
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 09. August 2021 mit zwei Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014: Download_BIAJ20210809 (PDF: fünf Seiten)
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