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„Teilhabe am Arbeitsmarkt“ im Vorjahresvergleich: Geförderte Beschäftigungsverhältnisse und Ausgaben bis April 2019

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(BIAJ) Im April 2019, dreizehn Monate nach Unterzeichnung des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD am 12. März 2018, wurden von allen 406 Jobcentern zusammen insgesamt 10.202 Beschäftigungsverhältnisse gemäß § 16i SGB II („Teilhabe am Arbeitsmarkt“) gefördert. Dies waren 5.592 (35,4 Prozent) weniger als die ein Jahr zuvor (im April 2018) im Rahmen des BundesprogrammsSoziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ von 195 Jobcentern geförderten 15.794 Beschäftigungsverhältnisse.

Für dieTeilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) gaben die Jobcenter gE* in den ersten vier Monaten 2019 insgesamt 21,977 Millionen Euro aus, davon 15,862 Millionen Euro aus den Haushaltsmitteln der Jobcenter gE für „SGB-II-Eingliederungsleistungen“ und 6,115 Millionen Euro aus dem sogenannten Passiv-Aktiv-Transfer. Zum Vergleich: In den ersten vier Monaten des Vorjahres (2018) wurde von den Jobcentern gE doppelt so viel für das BundesprogrammSoziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ ausgegeben, insgesamt 43,972 Millionen Euro.


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