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Mehr als 1,54 Millionen! Kinder unter 15 in SGB II-Bedarfsgemeinschaften: Bund und Länder 2007 bis 2015

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(BIAJ) 1,54 Millionen plus 126.000 im Jahresdurchschnitt 2015. Die von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit gezählten Kinder im Alter von unter 15 Jahren in den sogenannten SGB II-Bedarfsgemeinschaften umfassen mehr als die am 30./31. Mai 2016 berichteten "nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten" im Alter von unter 15 Jahren (NEF_u15). Neben den genannten 1,54 Millionen NEF_u15 wurden 2015 im Jahresdurchschnitt 126.163 weitere Kinder im Alter von unter 15 Jahren als "Personen in Bedarfsgemeinschaften" statistisch erfasst: 30.743 "nicht erwerbsfähige sonstige Leistungsberechtigte" (NESLB_u15), 89.597 "Kinder ohne Leistungsanspruch" (KOL_u15) und  5.823 "vom Leistungsanspruch ausgeschlossene Personen" (AUS_u15). Die Zahl der Kinder im Alter von unter 15 Jahren in Familien, die auf SGB II-Leistungen (Hartz IV) angewiesen sind, betrug demnach im Jahresdurchschnitt 2015 insgesamt 1,668 Millionen (PERS_u15). (siehe Tabelle 1, Seite 1) Die vorläufige Quote, berechnet aus den PERS_u15 bezogen auf die Bevölkerung im Alter von unter 15 Jahren (BEV_u15) betrug 2015 im Jahresdurchschnitt 15,6 Prozent (PERS_u15-Quote) - bei einer NEF_u15-Quote von 14,4 Prozent.

Wie sich dies in den Jahren 2007 bis 2015 im Bund (DE), in Westdeutschland (WD), Ostdeutschland (OD) und in den einzelnen Ländern entwickelt hat, ist den BIAJ-Materialien vom 1. Juni 2016 (internationaler Kindertag) mit zwei unkommentierten Tabellen zu entnehmen (Tabelle 1: Jahresdurchschnitt 2007 bis 2015; Tabelle 2: Dezember der Jahre 2007 bis 2015): Download (zur Revision der Grundsicherungsstatistik und zu den neuen bzw. neu definierten Begriffen siehe u.a. die BIAJ-Materialien vom 25. Mai 2016: BIAJ20150525)



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