(BIAJ) Für „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ (SGB II – Hartz IV) wurden vom Bund und den Kommunen in 2018 insgesamt 6,555 Milliarden Euro ausgegeben, davon 5,585 Milliarden Euro vom Bund und (vom BIAJ rechnerische ermittelte) 970 Millionen Euro von den Kommunen für deren Anteil an den „Gesamtverwaltungskosten der Jobcenter“. In den vergangenen sechs Jahren, von 2012 bis 2018 stiegen die „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ nominal (nicht preisbereinigt) um 32,8 Prozent (1,619 Milliarden Euro) bzw. um durchschnittlich etwa 4,8 Prozent pro Jahr. Vom Bund wurden für „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ in 2018 insgesamt 1,030 Milliarden Euro mehr ausgegeben als die im Bundeshaushalt veranschlagten 4,555 Milliarden Euro. Die Mehrausgaben des Bundes für „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ (Ist größer Soll) werden zu einem wesentlichen Teil oder ganz durch die Umschichtung von Mitteln für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ („Leistungen zur Eingliederung gemäß SGB II“ und nicht im SGB II geregelte Bundesprogramme zusammen) gedeckt.
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 06. Februar 2019 mit einem Rückblick auf die Entwicklung der "Verwaltungskosten" und der Ausgaben für "Leistungen zur Eingliederung in Arbeit" finden Sie hier: Download_BIAJ20190206 (PDF: drei Seiten)
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Hartz IV: „Verwaltungskosten“ stiegen 2018 auf über 6,5 Milliarden Euro – Rückblick bis 2012 bzw. 2005
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