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Jobcenter 2019: Mittelzuteilung des Bundes an die 406 Jobcenter für SGB-II-Eingliederungsleistungen

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(BIAJ) Den seit dem 1. Januar 2019 noch 406 Jobcentern werden bzw. wurden insgesamt 4,819 Milliarden Euro für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" ("SGB II-Eingliederungsleistungen") in 2019* zugeteilt (zugewiesen). Die Mittelverteilung auf die einzelnen Jobcenter ergibt sich 2019 aus drei (!) Verteilungsschlüsseln (drei Teilbeträge). Siehe dazu die BIAJ-Materialien vom 03. Januar 2019 mit allen (seit dem 1. Januar 2019 noch) 406 Jobcentern: Download_BIAJ20190103 (PDF: 10 Seiten) Bei den einzelnen Jobcentern kann im Rahmen der Informationsfreiheit (Informationsfreiheitsgesetz) erfragt werden, für welche „Leistungen“ wieviel der in Spalte 1 genannten Bundesmittel in 2019 ausgegeben werden sollen (örtliches „Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm“ 2019).
* ohne die Mittel für die Ausfinanzierung von Leistungen nach § 16e des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 2011 (BGBl. I S. 850, 2094) Für diese Ausfinanzierung sind 40 Millionen Euro reserviert.



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