(BIAJ) Von den 408 Jobcentern wurden im Jahr 2015 insgesamt 980.115 Sanktionen gegen 416.292 erwerbsfähige Leistungsberechtigte neu festgestellt. Die Veränderungsraten der von den Jobcentern neu festgestellten und statistisch erfassten Sanktionen reichen im Vorjahresvergleich (2015-2014) von -55,5 Prozent im Jobcenter Cham bis +76,9 Prozent im Jobcenter Göppingen. Der Jobcenter-Vergleich der „Sanktionen-Quoten“, der Veränderungsraten der neu festgestellten Sanktionen, der Zahl der von neu festgestellten Sanktionen betroffenen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und der Mehrfachsanktionierung im Verlauf eines Kalenderjahres deutet auf eine große Beliebigkeit oder gar Willkür bei der Anwendung des „Sanktionsrechts“ („Sanktionenrechts“) im SGB II hin. Die Reduzierung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts unter das vom Bundesverfassungsgericht geforderte „menschenwürdige Existenzminimum“ sollte beendet werden.
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 22. April 2016 mit dem Jobcenter-Vergleich finden Sie hier: Download (PDF: 3 Text- und 15-Tabellen-Seiten)
Am Rande: Siehe dazu auch die jüngsten Falschmeldungen über die von Hartz IV-Sanktionen in Thüringen und Sachsen-Anhalt betroffenen Leistungsberechtigten: Als Quelle dieser Falschmeldungen wird i.d.R. die Deutsche Presse-Agentur – dpa – genannt:
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Hartz IV: Sanktionen und davon betroffene Leistungsberechtigte 2015 (Jobcenter-Vergleich)
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