(BIAJ) "Asylanträge des Bundeslandes Bremen können z.B. auch an einem anderen Standort (z.B. in einem Entscheidungszentrum) entschieden worden sein. Solche Asylanträge werden in der Statistik für das Bundesland Bremen aufgenommen, nicht aber in der Statistik für die Organisationseinheit Bremen. Hier muss sauber getrennt werden. Ebenso ist es möglich, dass Asylanträge aus anderen Bundesländern in der Organisationseinheit Bremen entschieden wurden, weil dort Bearbeitungskapazitäten zur Verfügung standen." Diese Erläuterung des BAMF, die sicher auch für die anderen Bundesländer gelten, war Hintergund für die Auswertung der Anlage 3 zur Antwort der Bundesregierung (Bundesinnenministerium) auf die Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion zur "Genehmigungspraxis der Asylanträge beim BAMF" (Drucksache 19/2483). Siehe dazu die BIAJ-Materialien "BAMF-Asylentscheidungen im Ankunftszentrum/Außenstelle Bremen, im Land Bremen, in allen Ankunftszentren und Außenstellen zusammen und Asylentscheidungen insgesamt, darunter die Zahl der jeweils positiven Entscheidungen (zwei Abbildungen – 2013 bis 2017)" vom 27. Juni 2018 (Download_BIAJ20180627: PDF: zwei Seiten). In einer eMail vom 04. Juli 2018 (mit diesen BIAJ-Materialien) an den Innenausschuss des Deutschen Bundestages fragt das BIAJ: "Der Vergleich wirft viele Fragen auf. U.a.:
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